Abrechnung

Die Abrech­nung erfolgt nach der GOÄ (Gebüh­ren­ord­nung für Ärz­te). Pri­vat­ver­si­cher­te kön­nen ihre Rech­nung wie gewohnt bei ihrer Kran­ken­kas­se ein­rei­chen. Die Kos­ten­über­nah­me mei­ner Leis­tun­gen soll­te vor­her mit der Kran­ken­kas­se abge­klärt wer­den. Selbst­ver­ständ­lich kön­nen Sie auch als gesetz­lich Versicherte/r mei­ne Leis­tun­gen als Selbst­zah­ler in Anspruch nehmen.