Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Privatversicherte können ihre Rechnung wie gewohnt bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kostenübernahme meiner Leistungen sollte vorher mit der Krankenkasse abgeklärt werden. Selbstverständlich können Sie auch als gesetzlich Versicherte/r meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.