Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) mit dem mindestens 2,3-fachen Satz für alle Patienten.
Privatversicherte können ihre Rechnung wie gewohnt bei ihrer Krankenkasse einreichen.

Die Kostenübernahme unserer Leistungen sollte vorher mit der Krankenkasse abgeklärt werden.

Private Zusatzversicherungen zahlen nur, wenn auch naturheilkundliche Ärzte inkludiert sind.

Selbstverständlich können Sie auch als gesetzlich Versicherte*r unsere Leistungen als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen.